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Allgemeine Teilnahmebedingungen (AGB)
„CleanUP DAYS“

 

§ 1 Allgemeines

 

  1. Die Clean-UP DAYS (Veranstaltung) werden veranstaltet von
    PATRON e.V.
    Vorstand: Christian Böhm
    Weglänge 26, 87459 Pfronten 
    E-Mail: cleanup@plasticfreepeaks.com

  2. Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine gemeinsame Müll-Sammelaktion ohne Wettbewerbscharakter. Jeder Teilnehmer kann ein Teamgründen oder sich einem bestehendem anschließen. Die Gruppen starten gemeinsam und säubern ihr ausgewähltes Ziel. Der so gefundene Müll wird anschließend an zentralen Punkten z.B.  Rathäusern und Dorfplätzen gesammelt und fachgerecht entsorgt. 

  3. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen/ Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln für jeden Teilnehmer an den Clean-UP DAYS (Teilnehmer) verbindlich die Bedingungen seiner Teilnahme. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung dieser Bedingungen. 

  4. Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.

  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die von den Teilnehmer gewählten Strecke aus sachlichen Gründen (z.B. behördliche Auflagen, Straßenschäden, Umweltschutz, Wetterlage) einseitig zu ändern.

 

§ 2 Teilnahmeberechtigung 

 

Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr. Minderjährige sind nur teilnahmeberechtigt, wenn zu gleicher Zeit ein für ihn/sie Sorgeberechtigte/r ebenfalls teilnimmt bzw. eine schriftliche Genehmigung der Sorgeberechtigten vor Beginn der Veranstaltung dem Veranstalter übergeben wird.

 

§ 3 Anmeldung 

 

Der Veranstalter erhebt im Rahmen der Anmeldung die Personendaten von Teilnehmern, die sich für die Veranstaltung des Veranstalters anmelden.

§ 4 Leistungen 
 

1. Jeder Teilnehmer erhält:

  • Berechtigung zur Teilnahme an den CleanUP Days

  • CleanUP Kit bestehend aus Müllsack und Zange

2. Weitere Bestandteile des Programms sind: 
Aussteller-Messe, Catering, Impulsvortrag, Briefing, Live-Musik (soweit die Bestimmungen aus den Corona-Verordnungen des Bundeslandes dies zulassen)

§ 5 Wichtige Verhaltensregeln während der Veranstaltung
 

Die Veranstaltung findet auf öffentlichen, markierten Wanderwegen, aber nicht gesperrten Straßen, Wegen und Plätzen statt, so dass insbesondere die folgenden wichtigen Grundregeln bei der Teilnahme einzuhalten sind: 

  1. Die Teilnehmer müssen sich jederzeit an die geltenden Straßenverkehrsregeln halten. 

  2. Die Teilnahme erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Unübersichtliche Streckenteile sind vorsichtig zu begehen, bei Überquerungen von Straßen und an Feldausfahren ist besondere Vorsicht geboten, es ist mit kreuzenden Fahrzeugen zu rechnen. 

  3. Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder gestört wird.

  4. Die Auswahl des Gebietes für die Sammlung, muss an die persönliche Kondition der Teilnehmer, vor allem aber - sollten Sie Kinder dabei haben - an jener der Kinder orientieren. Die Ausrüstung sowie gutes, festes Schuhwerk sind der Strecke entsprechend zu wählen.

  5. Droht ein Gewitter, muss die Gruppe rechtzeitig umkehren. Sollte die Gruppe trotzdem in ein Gewitter geraten, muss sie sich von einzelnstehenden Bäumen fernhalten und den Gipfel oder Grat verlassen und Senken oder Täler aufsuchen.

  6. Schneebedeckte Gebiete dürfen nicht betreten werden.

  7. Umweltbeeinträchtigungen jeder Art sind zu unterlassen, insbesondere ist darauf zu achten, dass bei der Sammlung keine Pflanzen, Böschungen, Uferbereiche etc. beeinträchtigt oder beschädigt werden.

  8. Es dürfen keine als Privatgrundstück gekennzeichneten Bereiche betreten oder Zäune und Begrenzungen  missachtet werden.

  9. Baden, Picknicken, Grillen etc. ist den Teilnehmern während der Veranstaltung nur an öffentlichen, dafür vorgesehenen, Plätzen gestattet.

  10. Jeder Teilnehmer ist während der Veranstaltung für Verpflegung und Getränke selbst verantwortlich. 
     

§ 6 Corona-Regelungen

Der Veranstalter informiert über die am Event-Tag geltenden Corona-Regeln. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Regeln und Bestimmungen aus den Corona-Verordnungen des Bundeslandes einzuhalten, in welchem die Müllsammelaktion stattfindet. Dies betrifft insbesondere die Abstandsregeln sowie die Anzahl der Personen, wenn mehrere Teilnehmer beabsichtigen, die Veranstaltung zusammen zu absolvieren. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme am Event auszuschließen, wenn diese sich nicht an die Corona-Verordnungen und der sich daraus ergebenden Maßnahmen halten.

 

§ 7 Haftung

 

  1. Die Haftung des Veranstalters ist wie folgt begrenzt:
    a. Der Veranstalter haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruht. Dies gilt ebenso für sonstige Schäden.
    b. Eine Haftung für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet der Veranstalter nicht, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist jedoch höhenmäßig beschränkt auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens. „Kardinalpflichten“ sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. 
    c. Die vorliegende Haftungsbegrenzung gilt ausdrücklich auch für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.

  2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verwahrte Gegenstände des Teilnehmers durch vom Veranstalter beauftragte Dritte; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.

  3. Der Teilnehmer wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er für Schäden die er dem Veranstalter oder Dritten (z.B. andere Teilnehmer) zufügt, allein haftet, soweit der Teilnehmer diese zu vertreten hat, d.h. dem Teilnehmer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last fällt. Ebenso kann der Teilnehmer für entstandene Flurschäden haftbar gemacht werden. Der Veranstalter empfiehlt den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung.

 

§ 8 Datenschutz und Medienrechte

 

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist der Veranstalter. Die Bereitstellung der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten (Vor- und Nachname, Sammelgebiet / Gipfel / Region, E-Mail-Adresse) ist für die Teilnahme an den CleanUP-DAYS erforderlich. Es besteht keine Pflicht zur Datenbereitstellung allerdings ist eine Teilnahme ohne die Daten nicht möglich.
    Der Veranstalter verwendet die von Ihnen im Rahmen des Registrierungsprozesses angegeben Daten zur Organisation und Durchführung der Veranstaltung. Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (Artikel 6 Abs. 1 c) DSGVO). Die Speicherdauer beträgt beim Veranstalter maximal 2 Jahre. Ausgenommen davon sind Name, Anschrift und E-Mail Adresse der Teilnehmer. Diese werden zur Erstellung einer Historie und die Ermittlung von Jubilaren solange gespeichert, wie die Veranstaltung stattfindet. 

  2. Der Veranstalter versendet einen Newsletter u.a. mit Tipps zur Müllvermeidung und organisatorischen Hinweisen zur Veranstaltung an die Teilnehmer. Die Teilnehmer geben hierzu durch Abgabe ihrer E-Mail-Adresse ihre Einwilligung. Die Mail-Adresse wird zum Zweck der Versendung an den Dienstleister Wix.com Luxembourg S.a.r.l, 5, rue Guillaume Kroll, L-1882 Luxembourg weitergegeben. Die Abmeldung vom Newsletter ist jederzeit per Link im Newsletter und per E-Mail an info@thelastplasticbag.com möglich.

  3. Im Übrigen findet für die Teilnahme an der Veranstaltung die gesonderte Datenschutzerklärung Anwendung. Diese ist einsehbar unter: https://www.plasticfreepeaks.com/datenschutz
    Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Datenschutzerklärung an.

  4. Der Veranstalter ist berechtigt, Foto- und Bewegtbildaufnahmen von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und diese - vorbehaltlich Ziffer 5 - ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung im TV, Internet, in Druckwerken, jedem bekannten und auch zukünftigen Medium, auch für Werbezwecke ohne zeitliche Begrenzung unentgeltlich zu verwenden, insbesondere zu veröffentlichen und/oder zu bearbeiten, d.h. ohne dass hierfür eine Vergütung/Entschädigung geleistet werden muss. Dies umfasst insbesondere das Recht, Dritten (z.B. Sponsoren der Veranstaltung) das Recht zur Nutzung einzuräumen(Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO). Bei Nichtzustimmung muss der Fotograf, bzw. der Redakteur darauf explizit hingewiesen werden (Artikel 13 DSGVO).

  5. Ausdrücklich nicht umfasst ist die Nutzung einzelner Teilnehmer (oder einer Gruppe) in einer Art und Weise, die die betreffenden Teilnehmer in einer Art und Weise herausstellt, dass nicht mehr die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsteilnahme, sondern die Person selbst im Vordergrund steht. Derartige Nutzungen bedürfen der vorherigen Freigabe der betroffenen Teilnehmer. 

 

§ 9 Widerrufsrecht
 

Soweit in diesen Teilnahmebedingungen nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Widerruf und Rücktritt. Bei außerhalb von Geschäftsräumen des Veranstalters geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen von Tickets besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

 

Stand: 18.06.2021

Teilnahmevoraussetzungen für Gewinnspiele:
  • Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen.

  • Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

  • Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert.

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

  • Die Teilnahme erfolgt durch das Erfüllen der in der Gewinnspielbeschreibung auf Instagram genannten Teilnahmebedingungen.

  • Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Bei mehrfacher Teilnahme wird nur die erste Teilnahme berücksichtigt.

  • Die Gewinner:innen werden per Zufallsprinzip ausgewählt und per Direktnachricht auf Instagram benachrichtigt.

  • Die Gewinner:innen sind damit einverstanden, dass ihr Instagram-Name in den sozialen Netzwerken von @plasticfreepeaks veröffentlicht wird.

  • Die Gewinner:innen müssen innerhalb von 7 Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, um den Gewinn anzunehmen. Andernfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein:e neue:r Gewinner:in ausgelost.

  • Eine Barauszahlung, Auszahlung in Sachwerten oder Tausch des Gewinns ist nicht möglich.

  • Patron Plasticfree Peaks behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen, falls unvorhergesehene Umstände eintreten.

  • Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklären sich die Teilnehmer:innen mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

 

Stand: 23.03.2023

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